Änderung der Schulordnung §9 Medien
Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,
die Schulkonferenz hat gestern mit einfacher Mehrheit die Änderung des §9 unserer Schulordnung hinsichtlich der Nutzung von Smartphones, Smartwatches und ähnlichen internetfähigen Endgeräten beschlossen. Damit wird unser neues Schutzkonzept „smartphonefreie Schule“,das im letzten Schuljahr im Rahmen der AG „Mentale Gesundheit“ entwickelt wurde, nach den Herbstferien nun endlich wirksam.
Die Änderung war notwendig geworden, da die bisherigen Regelungen nicht eingehalten wurden, angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht mehr zeitgemäß waren und die ständige Präsenz eingeschalteter Smartphones am Körper der Jugendlichen das soziale Wohlbefinden und konzentrierte Lernen zunehmend beeinträchtigte.
Die neuen Regelungen gelten verbindlich ab dem 3. November 2025. Die Klassenleitungen und Tutor:innen werden die neuen Regelungen in dieser und der kommenden Woche mit den Lerngruppen besprechen. Die Kenntnisnahme erfolgt durch eine Unterschrift.
Der neu gefasste Wortlaut lautet:
9. Medien
9.1 Das Paul-Natorp-Gymnasium versteht das gesamte Schulgelände als Schutzraum, in dem Schüler*innen und Lehrkräfte respektvoll und verantwortungsvoll mit digitalen Medien umgehen. Die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre aller Beteiligten sind zu achten.
9.2 Smartphones, Smartwatches und ähnliche internetfähige Endgeräte dürfen von Schüler*innen der Sekundarstufen I und II nicht genutzt werden, solange sie sich auf dem Schulgelände aufhalten. Das Tragen von Kopf- oder Ohrhörern ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Alle diese Geräte dürfen nicht am Körper getragen werden.
9.3 Bei einem Verstoß wird das Gerät umgehend eingezogen und kann am folgenden Schultag ab 14:20 Uhr im Sekretariat abgeholt werden (Ausnahme: freitags am selben Tag).
9.4 Bei wiederholtem Verstoß ist die Abholung durch eine erziehungsberechtigte Person erforderlich.
9.5 Für Schüler*innen der Sekundarstufe I gilt zusätzlich:
- Zu Unterrichtsbeginn werden die Geräte ausgeschaltet im klassenraumeigenen Handy-Tresor eingeschlossen.
- In Fachräumen werden die Geräte ausgeschaltet bei der Lehrkraft abgegeben oder sie verbleiben ausgeschaltet im Rucksack/ in der Tasche.
9.6 Für die Sekundarstufe II gelten folgende Sonderregelungen:
Eine Nutzung ist nur in der Cafeteria und im Bereich vor dem Haupteingang erlaubt.
9.7 Unterrichtseinsatz:
Die Lehrkraft entscheidet im Unterricht über den pädagogisch sinnvollen Einsatz internetfähiger Endgeräte. Diese können unterstützend eingesetzt werden, stellen aber keine Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht dar. Diese Regelung gilt auch für außerschulische Veranstaltungen.
9.8 Klassenfahrten:
Auf Klassenfahrten in den Klassenstufen 7 bis 9 ist die Mitnahme von internetfähigen Endgeräten in Absprache mit den Eltern untersagt. Regelungen für alle anderen Fahrten trifft das Klassenteam bzw. die Fahrtenleitung.
9.9 Ausnahmen von diesem Beschluss regelt auf Antrag die Schulleitung.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind ab jetzt aufgerufen, die Haltung, die in dieser Neufassung zum Ausdruck kommt, mit Leben zu füllen. Für uns steht nicht das „Verbot“ des Smartphones im Vordergrund unserer Regelung, sondern der „Schutz“ der Jugendlichen vor den negativen Effekten der privaten Smartphone-Nutzung in der Schule.
Wir wollen den gemeinsamen Vormittag in der Schule wieder ganz dem konzentrierten gemeinsamen Lernen und dem sozialen Miteinander widmen ohne das Ablenkungspotential privater Apps und Nachrichten auf digitalen Endgeräten.
Die Medienerziehung und digitale Bildung werden dabei nicht zu kurz kommen. Sie sind längst Teil unserer ständig in Weiterentwicklung befindlichen Schulinternen Curricula und werden in jedem Jahrgang im Fachunterricht an didaktisch sinnvollen Stellen sowie im Rahmen von PSE-Trainings und anlassbezogenen Workshops praktiziert. Die privaten Smartphones brauchen wir dafür nicht.
Wir werden mit unserem Schutzkonzept „smartphonefreie Schule“ meiner Überzeugung nach aber nur erfolgreich sein, wenn
- Ihr, liebe Schüler:innen, versucht die positiven Seiten dieser Regelung zu sehen: weniger Ablenkung vom Lernen, weniger ungerechte Täuschungsversuche, weniger Unwohlsein durch die Angst vor ungewolltem Filmen oder Chatten;
- Sie, liebe Eltern, unseren Weg zu Hause unterstützen und mit Ihren Kindern im ständigen Austausch über eine sinnvolle Smartphonenutzung sind und ebenfalls klare Regeln schaffen;
- wir als Kollegium selbst ein Vorbild durch eine ausschließlich dienstliche Nutzung der Smartphones sind, die neuen Regelungen konsequent und verantwortungsbewusst umsetzen und den Schüler:innen gerade zu Beginn immer wieder erklären.
Mein großer Dank gilt an dieser Stelle der AG „Mentale Gesundheit“ und hier insbesondere dem Engagement von Herrn Posselt, der Kolleg:innen, Schüler:innen und Eltern im letzten Schuljahr in zahlreichen Gremiensitzungen und zusätzlichen Informationsveranstaltungen als mittlerweile wissenschaftlicher Experte auf diesem Gebiet davon überzeugt hat, dass wir als Schule unseren Bildungs- und Erziehungsauftrag nur noch dann angemessen erfüllen können, wenn wir das private Smartphone konsequenter als bisher aus dem Schulalltag „verbannen“.
Ich wünsche uns allen viel Erfolg bei der praktischen Umsetzung dieser Haltung und bin der festen Überzeugung, dass wir mit diesem Schritt als Schule einen wichtigen Beitrag zur mentalen Gesundheit und zum Bildungserfolg der uns anvertrauten Jugendlichen leisten!
Dr. Sarah Bösch, Schulleiterin